Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV)
Eingangsformel | |
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§ 1 | Inhalt der Datensätze |
§ 2 | AZR-Nummer |
§ 3 | Berichtigung eines Datensatzes |
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§ 4 | Allgemeine Regelungen |
§ 5 | Verfahren der Datenübermittlung |
§ 6 | Begründungstexte |
§ 7 | Übermittlungssperren |
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§ 8 | Übermittlungsersuchen |
§ 9 | Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde |
§ 10 | Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren |
§ 11 | Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen |
§ 12 | Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen,
die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen |
§ 13 | Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen |
§ 14 | Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen |
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§ 15 | Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung |
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§ 16 | Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen |
§ 17 | Einschränkung der Verarbeitung |
§ 18 | Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand |
§ 19 | Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei |
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§ 19a | Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand |
§ 19b | Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person |
§ 20 | Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes |
§ 21 | Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex |
Schlußformel | |
Anlage | Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger |