§
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV)

Eingangsformel
§ 1Inhalt der Datensätze
§ 2AZR-Nummer
§ 3Berichtigung eines Datensatzes
§ 4Allgemeine Regelungen
§ 5Verfahren der Datenübermittlung
§ 6Begründungstexte
§ 7Übermittlungssperren
§ 8Übermittlungsersuchen
§ 9Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
§ 10Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
§ 11Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
§ 12Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
§ 13Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
§ 14Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
§ 15Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
§ 16Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen
§ 17Einschränkung der Verarbeitung
§ 18Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
§ 19Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
§ 19aAuswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
§ 19bAuswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
§ 20Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
§ 21Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
Schlußformel
AnlageDaten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger