§
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)

§ 1Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 2Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
§ 3Beteiligung anderer Behörden des Bundes
§ 3aVoraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 3bNachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 4Überwachung
§ 5Mitwirkung von Zollstellen
§ 5aErlass von Rechtsverordnungen
§ 6Strafvorschriften
§ 7Bußgeldvorschriften
Anlage(zu § 3a Abs. 4 Satz 2)Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist