§
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV)

Eingangsformel
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verbindlichkeit der elektronischen Form
§ 4Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung
§ 5Inhalt der elektronischen Rechnung
§ 6Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
§ 7Schutz personenbezogener Daten
§ 8Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten
§ 9Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland
§ 10Prüfung
§ 11Inkrafttreten