§
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)

§ 1Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
§ 2Digitaler Fahrtenschreiber
§ 2aAufbewahrung von Kontrollunterlagen
§ 3Zertifizierungsinfrastruktur
§ 4Allgemeines
§ 5Fahrerkarte
§ 6Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
§ 7Werkstattkarte
§ 8Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
§ 9Unternehmenskarte
§ 10Kontrollkarte
§ 11Führung und Zweckbestimmung des Registers
§ 12Inhalt des Registers
§ 13Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
§ 14Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
§ 15Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 16Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 17Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
§ 18Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
§ 19Fahrtenschreiber nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
§ 20Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
§ 20aVerantwortlichkeiten
§ 21Ordnungswidrigkeiten
§ 22Zuwiderhandlungen gegen das AETR
§ 23Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Anlage 1(zu § 1 Abs. 6)
Anlage 2(zu § 3)Digitales Tachographensystem im StraßenverkehrPolicy für die Bundesrepublik DeutschlandVersion 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
Anlage 3(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten