§
Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter (ImmoDarlSachkV)

Eingangsformel
§ 1Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten Mitarbeiter
§ 2Berufsqualifikation als Sachkundenachweis
§ 3Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
§ 4Inkrafttreten