§
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG)

§ 1Errichtung von Sprecherausschüssen
§ 2Zusammenarbeit
§ 3Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 4Zahl der Sprecherausschußmitglieder
§ 5Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 6Wahlvorschriften
§ 7Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands
§ 8Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten
§ 9Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 10Ersatzmitglieder
§ 11Vorsitzender
§ 12Sitzungen des Sprecherausschusses
§ 13Beschlüsse und Geschäftsordnung des Sprecherausschusses
§ 14Arbeitsversäumnis und Kosten
§ 15Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung
§ 16Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
§ 17Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 18Zuständigkeit
§ 19Geschäftsführung
§ 20Errichtung
§ 21Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
§ 22Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 23Zuständigkeit
§ 24Geschäftsführung
§ 25Aufgaben des Sprecherausschusses
§ 26Unterstützung einzelner leitender Angestellter
§ 27Grundsätze für die Behandlung der leitenden Angestellten
§ 28Richtlinien und Vereinbarungen
§ 29Geheimhaltungspflicht
§ 30Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze
§ 31Personelle Maßnahmen
§ 32Wirtschaftliche Angelegenheiten
§ 33Seeschiffahrt
§ 34Straftaten gegen Vertretungsorgane der leitenden Angestellten und ihre Mitglieder
§ 35Verletzung von Geheimnissen
§ 36Bußgeldvorschriften
§ 37Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 38Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen
§ 39Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie