Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik (TeleGebV)
Eingangsformel | | § 1 | Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld | § 2 | Gebührenschuldner | § 3 | Höhe der Gebühr | § 4 | Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung | § 5 | Gebühren in besonderen Fällen | § 6 | Auslagen | § 7 | Anwendung des Bundesgebührengesetzes | § 8 | Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch | § 9 | Inkrafttreten |
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