§
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (TierSchlV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Grundsätze
§ 4Sachkunde
§ 5Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
§ 6Anforderungen an die Ausstattung
§ 7Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
§ 8Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
§ 9Aufbewahren von Fischen
§ 10Aufbewahren von Krebstieren
§ 11Ruhigstellen warmblütiger Tiere
§ 12Betäuben, Schlachten und Töten
§ 13Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
§ 14Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
§ 15Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Übergangsbestimmungen
§ 18Aufheben von Vorschriften
§ 19Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 12 Absatz 3 und 10)Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
Anlage 2(zu § 12 Absatz 6)Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt