§
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

§ 1Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2Vergabe von Bauaufträgen
§ 3Schätzung des Auftragswerts
§ 4Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 5Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8Dokumentation und Vergabevermerk
§ 9Grundsätze der Kommunikation
§ 10Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 13Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 14Wahl der Verfahrensart
§ 15Offenes Verfahren
§ 16Nicht offenes Verfahren
§ 17Verhandlungsverfahren
§ 18Wettbewerblicher Dialog
§ 19Innovationspartnerschaft
§ 20Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
§ 21Rahmenvereinbarungen
§ 22Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 23Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 24Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 25Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 26Durchführung elektronischer Auktionen
§ 27Elektronische Kataloge
§ 28Markterkundung
§ 29Vergabeunterlagen
§ 30Aufteilung nach Losen
§ 31Leistungsbeschreibung
§ 32Technische Anforderungen
§ 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 34Nachweisführung durch Gütezeichen
§ 35Nebenangebote
§ 36Unteraufträge
§ 37Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
§ 38Vorinformation
§ 39Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 40Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 42Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
§ 43Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 44Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 45Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 46Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 47Eignungsleihe
§ 48Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 49Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50Einheitliche Europäische Eigenerklärung
§ 51Begrenzung der Anzahl der Bewerber
§ 52Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 53Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 56Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 57Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 58Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 59Berechnung von Lebenszykluskosten
§ 60Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 61Ausführungsbedingungen
§ 62Unterrichtung der Bewerber und Bieter
§ 63Aufhebung von Vergabeverfahren
§ 64Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 65Ergänzende Verfahrensregeln
§ 66Veröffentlichungen, Transparenz
§ 67Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen
§ 69Anwendungsbereich
§ 70Veröffentlichung, Transparenz
§ 71Ausrichtung
§ 72Preisgericht
§ 73Anwendungsbereich und Grundsätze
§ 74Verfahrensart
§ 75Eignung
§ 76Zuschlag
§ 77Kosten und Vergütung
§ 78Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe
§ 79Durchführung von Planungswettbewerben
§ 80Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs
§ 81Übergangsbestimmungen
§ 82Fristenberechnung
Anlage 1(zu § 31 Absatz 2)Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen