§
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)

Eingangsformel
§ 1Register
§ 2Inhalt und Zweck des Registers
§ 3Übermittlung von Daten an das Register
§ 4Zu speichernde Daten
§ 5Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 6Auskunft an Behörden
§ 7Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren
§ 8Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben
§ 9Auskunft an betroffene Personen
§ 10Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel