§
Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)

Eingangsformel
§ 1Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2Höhe der Gebühren und Auslagen
§ 3Zeitgebühr
§ 4Übergangsvorschrift
§ 5Inkrafttreten
Anlage 1Gebühren- und Auslagenverzeichnis
Anlage 2Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts nach Anlage 2 AGebV in der ab 18. Februar 2021 gültigen Fassung (einschließlich Sacheinzelkosten und Gemeinkostenzuschlag)
Anlage 3Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren