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Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)
| Eingangsformel | | | § 1 | Erhebung von Gebühren und Auslagen | | § 2 | Höhe der Gebühren und Auslagen | | § 3 | Zeitgebühr | | § 4 | Übergangsvorschrift | | § 5 | Inkrafttreten | | Anlage 1 | Gebühren- und Auslagenverzeichnis | | Anlage 2 | Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts nach Anlage 2 AGebV in der ab 18. Februar 2021 gültigen Fassung (einschließlich Sacheinzelkosten und Gemeinkostenzuschlag) | | Anlage 3 | Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren |
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