§ 5 AdVermiStAnKoVGebührenFühren staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:
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§ 5 AdVermiStAnKoVGebührenFühren staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:
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