§
Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und für Fischerei (AFIV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Inhalt und Aufbau der Internetseite
§ 2aSchwellenwertregelung
§ 3Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Informationen
§ 4Einsichtnahme
§ 5Datensicherheit
§ 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten