§ 9 AGebVFestgebühr(1) Die Festgebühr ist wie folgt zu berechnen:
(2) Die Berechnungsmethoden können miteinander kombiniert werden. |
§ 9 AGebVFestgebühr(1) Die Festgebühr ist wie folgt zu berechnen:
(2) Die Berechnungsmethoden können miteinander kombiniert werden. |