§ 17 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:
(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung. |
§ 17 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:
(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung. |