§ 4 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale(1) Die Flächenerhebung wird allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31. Dezember des Vorjahres durchgeführt. (2) Erhebungsmerkmale sind die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. |