§ 7 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale(1) Die Bodennutzungshaupterhebung wird in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt:
(2) Die Erhebung nach Absatz 1 Nummer 2 wird in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg nicht durchgeführt. (3) Die Erhebung nach Absatz 1 ist im Jahr 2020 Bestandteil der Agrarstrukturerhebung. |