§

§ 72 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.