§

§ 74 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Die Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.