§ 74 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale, ErhebungszeitpunktDie Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres. |