§ 79 AgrStatGErhebungseinheitenErhebungseinheiten der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind die Betriebe, die Rohholz erzeugen. |
§ 79 AgrStatGErhebungseinheitenErhebungseinheiten der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind die Betriebe, die Rohholz erzeugen. |