§ 7 AKNVÄnderung der Anschrift, Verlängerung(1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen. (2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen. (3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen. |