§ 5 Alg II-VBegrenzung abzugsfähiger AusgabenAusgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden. |
§ 5 Alg II-VBegrenzung abzugsfähiger AusgabenAusgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden. |