§ 253 AO 1977VollstreckungsschuldnerVollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 richtet. |
§ 253 AO 1977VollstreckungsschuldnerVollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 richtet. |