§ 375 AO 1977Nebenfolgen(1) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen
(2) Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 oder eine Steuerhehlerei begangen worden, so können
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§ 375 AO 1977Nebenfolgen(1) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen
(2) Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 oder eine Steuerhehlerei begangen worden, so können
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