§ 38 AO 1977Entstehung der Ansprüche aus dem SteuerschuldverhältnisDie Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. |
§ 38 AO 1977Entstehung der Ansprüche aus dem SteuerschuldverhältnisDie Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. |