§ 2 ASGMaßnahmen der Sicherstellung von ArbeitsleistungenFür Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes
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§ 2 ASGMaßnahmen der Sicherstellung von ArbeitsleistungenFür Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes
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