§ 35 AsylGAbschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des AsylantragsIn den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war. |
§ 35 AsylGAbschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des AsylantragsIn den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war. |