§
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (ATDG)

§ 1Antiterrordatei
§ 2Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3Zu speichernde Datenarten
§ 4Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5Zugriff auf die Daten
§ 6Weitere Verwendung der Daten
§ 6aErweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 7Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten
§ 12Festlegungen für die gemeinsame Datei
§ 13Einschränkung von Grundrechten