§ 12 ATDGFestlegungen für die gemeinsame DateiDas Bundeskriminalamt hat für die gemeinsame Datei im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden Einzelheiten festzulegen zu:
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§ 12 ATDGFestlegungen für die gemeinsame DateiDas Bundeskriminalamt hat für die gemeinsame Datei im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden Einzelheiten festzulegen zu:
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