§
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtG)

§ 1Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 2aUmweltverträglichkeitsprüfung
§ 2bElektronische Kommunikation
§ 2cNationales Entsorgungsprogramm
§ 2dGrundsätze der nuklearen Entsorgung
§ 3Einfuhr und Ausfuhr
§ 4Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4aDeckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4bBeförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7Genehmigung von Anlagen
§ 7aVorbescheid
§ 7bEinwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7cPflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7dWeitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7eFinanzieller Ausgleich
§ 7fZahlung an den Bund
§ 7gErmächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 8Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9aVerwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9bZulassungsverfahren
§ 9cLandessammelstellen
§ 9dEnteignung
§ 9eGegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9fVorarbeiten an Grundstücken
§ 9gVeränderungssperre
§ 9hPflichten des Zulassungsinhabers
§ 9iBestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10aErstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12aErmächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12bÜberprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 13Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 16
§ 17Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18Entschädigung
§ 19Staatliche Aufsicht
§ 19aÜberprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20Sachverständige
§ 21Kosten
§ 21aKosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21bBeiträge
§ 21cÖffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 22Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23aZuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23dZuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24aInformation der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24bSelbstbewertung und internationale Prüfung
§ 25Haftung für Kernanlagen
§ 25aHaftung für Reaktorschiffe
§ 26Haftung in anderen Fällen
§ 27Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30Geldrente
§ 31Haftungshöchstgrenzen
§ 32Verjährung
§ 33Mehrere Verursacher
§ 34Freistellungsverpflichtung
§ 35Verteilungsverfahren
§ 37Rückgriff bei der Freistellung
§ 38Ausgleich durch den Bund
§ 39Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40aGerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
§ 40bGerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
§ 40cStaatenklagerecht
§ 41Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
§ 42Schutzziele
§ 43Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
§ 44Funktionsvorbehalt
§ 44bMeldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
§ 46Ordnungswidrigkeiten
§ 49Einziehung
§ 53Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55(Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 57Abgrenzungen
§ 57aÜberleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57bBetrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58Übergangsvorschriften
§ 59(Inkrafttreten)
Anlage 3(zu § 7 Absatz 1a)Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
Anlage 4Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1