§ 85 AufenthGBerechnung von AufenthaltszeitenUnterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben. |
§ 85 AufenthGBerechnung von AufenthaltszeitenUnterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben. |