§
Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (AusglLeistG)

§ 1Anspruch auf Ausgleichsleistung
§ 2Art und Höhe der Ausgleichsleistung
§ 3Flächenerwerb
§ 3aBesondere Vorschriften für Altkaufverträge
§ 3bRechtsnachfolger
§ 4Verordnungsermächtigung
§ 5Rückgabe beweglicher Sachen
§ 6Zuständigkeit und Verfahren
§ 7Übergangs- und Schlussbestimmungen