§
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Eingangsformel
§ 1Umfang der Sachkunde
§ 2Prüfung
§ 3Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
§ 4Gutachten über die persönliche Eignung
§ 5Schießsportordnungen
§ 6Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
§ 7Unzulässige Schießübungen im Schießsport
§ 8Beirat für schießsportliche Fragen
§ 9Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§ 10Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
§ 11Aufsicht
§ 13Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 14Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
§ 15Umfang der Fachkunde
§ 16Prüfung
§ 17Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
§ 17aVorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
§ 18Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
§ 19Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
§ 20Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
§ 21Kennzeichnung von Schusswaffen
§ 22Lehrgänge und Schießübungen
§ 23Zulassung zum Lehrgang
§ 24Verzeichnisse
§ 25Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
§ 25aBesondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 25bVernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
§ 25cErwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
§ 26Allgemeine Bestimmungen
§ 27Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
§ 28Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
§ 29Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
§ 30Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
§ 31Anzeigen
§ 32Mitteilungen der Behörden
§ 33Europäischer Feuerwaffenpass
§ 34Ordnungswidrigkeiten
§ 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)Waffen- und Munitionsarten