Eingangsformel | |
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§ 1 | Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers |
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§ 2 | Anlaß der Speicherung |
§ 3 | Allgemeiner Inhalt |
§ 4 | Übermittlungssperren |
§ 5 | Suchvermerke |
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§ 6 | Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung |
§ 7 | Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der
Direkteingabe |
§ 8 | Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege |
§ 9 | Aufzeichnungspflicht bei Speicherung |
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§ 10 | Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung |
§ 11 | Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten |
§ 12 | Gruppenauskunft |
§ 13 | Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung |
§ 14 | Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen |
§ 15 | Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz |
§ 16 | Datenübermittlung an Gerichte |
§ 17 | Datenübermittlung an das Zollkriminalamt |
§ 17a | Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
§ 18 | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung |
§ 18a | Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen |
§ 18b | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen |
§ 18c | Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden |
§ 18d | Datenübermittlung an die Jugendämter |
§ 18e | Datenübermittlung an die Meldebehörden |
§ 18f | Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit |
§ 18g | Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung |
§ 19 | Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden |
§ 20 | Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst |
§ 21 | Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren |
§ 21a | Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens |
§ 22 | Abruf im automatisierten Verfahren |
§ 23 | Statistische Aufbereitung der Daten |
§ 23a | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik |
§ 24 | Planungsdaten |
§ 24a | Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke |
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§ 25 | Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen |
§ 26 | Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen |
§ 27 | Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen |
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§ 28 | Anlaß der Speicherung |
§ 29 | Inhalt |
§ 30 | Übermittelnde Stellen |
§ 31 | Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung |
§ 32 | Dritte, an die Daten übermittelt werden |
§ 33 | Abruf im automatisierten Verfahren |
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§ 34 | Auskunft an die betroffene Person |
§ 34a | Datenschutzrechtliche Kontrolle |
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§ 35 | Berichtigung |
§ 36 | Löschung |
§ 37 | Einschränkung der Verarbeitung |
§ 38 | Unterrichtung beteiligter Stellen |
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§ 39 | Aufsichtsbehörden |
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§ 40 | Rechtsverordnungen |
§ 41 | Verwaltungsvorschriften |
§ 42 | Strafvorschriften |
§ 43 | Aufhebung von Rechtsvorschriften |
§ 44 | Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren |