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Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

Eingangsformel
§ 1Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
§ 2Anlaß der Speicherung
§ 3Allgemeiner Inhalt
§ 4Übermittlungssperren
§ 5Suchvermerke
§ 6Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
§ 7Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
§ 8Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
§ 9Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
§ 10Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 11Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
§ 12Gruppenauskunft
§ 13Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
§ 14Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
§ 15Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
§ 16Datenübermittlung an Gerichte
§ 17Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
§ 17aDatenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 18Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
§ 18aDatenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
§ 18bDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 18cDatenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
§ 18dDatenübermittlung an die Jugendämter
§ 18eDatenübermittlung an die Meldebehörden
§ 18fDatenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
§ 18gDatenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 19Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
§ 20Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
§ 21Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
§ 21aDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
§ 22Abruf im automatisierten Verfahren
§ 23Statistische Aufbereitung der Daten
§ 23aDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
§ 24Planungsdaten
§ 24aVerarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
§ 25Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
§ 26Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 27Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
§ 28Anlaß der Speicherung
§ 29Inhalt
§ 30Übermittelnde Stellen
§ 31Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 32Dritte, an die Daten übermittelt werden
§ 33Abruf im automatisierten Verfahren
§ 34Auskunft an die betroffene Person
§ 34aDatenschutzrechtliche Kontrolle
§ 35Berichtigung
§ 36Löschung
§ 37Einschränkung der Verarbeitung
§ 38Unterrichtung beteiligter Stellen
§ 39Aufsichtsbehörden
§ 40Rechtsverordnungen
§ 41Verwaltungsvorschriften
§ 42Strafvorschriften
§ 43Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 44Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren