§ 29 BAföGFreibeträge vom Vermögen(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
(2) (weggefallen) (3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. |
§ 29 BAföGFreibeträge vom Vermögen(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
(2) (weggefallen) (3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. |