§ 8 BAFzAZustAnOÜbertragung von Zuständigkeiten nach der ArbeitszeitverordnungDem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen mit Ausnahme der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung. |