§
Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG)

§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Organisation des Bundesarchivs
§ 3Aufgaben des Bundesarchivs
§ 3aWahrnehmung besonderer Aufgaben
§ 3bWahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
§ 4Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“
§ 5Anbietung und Abgabe von Unterlagen
§ 6Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen
§ 7Anbietung und Abgabe von Unterlagen an Landes- oder Kommunalarchive
§ 8Zwischenarchiv und digitales Zwischenarchiv
§ 9Veräußerungsverbot
§ 10Nutzung von Archivgut des Bundes
§ 11Schutzfristen
§ 12Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen
§ 13Einschränkungs- und Versagungsgründe
§ 14Rechte der betroffenen Person
§ 15Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen
§ 16Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen
§ 17Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme
§ 18Bußgeldvorschriften
§ 19Verordnungsermächtigung