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Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV)

§ 1Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
§ 2Ausnahmen
§ 3Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten
§ 4Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
§ 5Teile und Erzeugnisse
§ 6Aufnahme- und Auslieferungsbuch
§ 7Haltung von Wirbeltieren
§ 8Begriffsbestimmungen
§ 9Zuchtverbot
§ 10Haltungsverbot
§ 11Flugverbot, Entweichen
§ 12Kennzeichnungspflicht
§ 13Kennzeichnungsmethoden
§ 14Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
§ 15Ausgabe von Kennzeichen
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Ländervorbehalt
Anlage 1(zu § 1)Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten *)Erläuterungen zur Anlage 1
Anlage 2(zu § 2 Abs. 3 Nr. 2)Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind
Anlage 3(zu § 5 Nr. 2) Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
Anlage 4(zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Anlage 5(zu § 7 Abs. 2) Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
Anlage 6(zu § 12 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2) Kennzeichnungsmethoden
Anlage 7(zu § 15 Abs. 3 Satz 1) Anforderungen an die Beschriftung von Ringen