§ 78 BauGBVerfahrens- und SachkostenDie Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten. |
§ 78 BauGBVerfahrens- und SachkostenDie Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten. |