§ 4 BauNVOAllgemeine Wohngebiete(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. (2) Zulässig sind
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
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§ 4 BauNVOAllgemeine Wohngebiete(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. (2) Zulässig sind
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
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