§ 13 BauSparkGBesondere Pflichten des PrüfersBei der Prüfung des Jahresabschlusses einer Bausparkasse hat der Prüfer auch festzustellen, ob
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§ 13 BauSparkGBesondere Pflichten des PrüfersBei der Prüfung des Jahresabschlusses einer Bausparkasse hat der Prüfer auch festzustellen, ob
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