§ 74 BBesGÜbergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das BesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzAmtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt. |
§ 74 BBesGÜbergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das BesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzAmtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt. |