§ 102 BBiGGleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen EinheitPrüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich. |
§ 102 BBiGGleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen EinheitPrüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich. |