§
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 4Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
§ 5Benennung
§ 6Stellung
§ 7Aufgaben
§ 8Errichtung
§ 9Zuständigkeit
§ 10Unabhängigkeit
§ 11Ernennung und Amtszeit
§ 12Amtsverhältnis
§ 13Rechte und Pflichten
§ 14Aufgaben
§ 15Tätigkeitsbericht
§ 16Befugnisse
§ 17Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
§ 19Zuständigkeiten
§ 20Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
§ 22Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
§ 26Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30Verbraucherkredite
§ 31Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
§ 32Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35Recht auf Löschung
§ 36Widerspruchsrecht
§ 37Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
§ 38Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39Akkreditierung
§ 40Aufsichtsbehörden der Länder
§ 41Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42Strafvorschriften
§ 43Bußgeldvorschriften
§ 44Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
§ 45Anwendungsbereich
§ 46Begriffsbestimmungen
§ 47Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51Einwilligung
§ 52Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53Datengeheimnis
§ 54Automatisierte Einzelentscheidung
§ 55Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57Auskunftsrecht
§ 58Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
§ 62Auftragsverarbeitung
§ 63Gemeinsam Verantwortliche
§ 64Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74Verfahren bei Übermittlungen
§ 75Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76Protokollierung
§ 77Vertrauliche Meldung von Verstößen
§ 78Allgemeine Voraussetzungen
§ 79Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 80Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 81Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
§ 82Gegenseitige Amtshilfe
§ 83Schadensersatz und Entschädigung
§ 84Strafvorschriften
§ 85Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungs- bereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen