§
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG)

Eingangsformel
§ 1Geltungsbereich
§ 2Dienstherrnfähigkeit
§ 3Beamtenverhältnis
§ 4Arten des Beamtenverhältnisses
§ 5Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
§ 6Beamtenverhältnis auf Zeit
§ 7Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
§ 8Ernennung
§ 9Kriterien der Ernennung
§ 10Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
§ 11Nichtigkeit der Ernennung
§ 12Rücknahme der Ernennung
§ 13Grundsatz
§ 14Abordnung
§ 15Versetzung
§ 16Umbildung einer Körperschaft
§ 17Rechtsfolgen der Umbildung
§ 18Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
§ 19Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 20Zuweisung
§ 21Beendigungsgründe
§ 22Entlassung kraft Gesetzes
§ 23Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 24Verlust der Beamtenrechte
§ 25Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 26Dienstunfähigkeit
§ 27Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 28Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 29Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 30Einstweiliger Ruhestand
§ 31Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 32Wartezeit
§ 33Grundpflichten
§ 34Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
§ 35Folgepflicht
§ 36Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 37Verschwiegenheitspflicht
§ 38Diensteid
§ 39Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 40Nebentätigkeit
§ 41Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 42Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 43Teilzeitbeschäftigung
§ 44Erholungsurlaub
§ 45Fürsorge
§ 46Mutterschutz und Elternzeit
§ 47Nichterfüllung von Pflichten
§ 48Pflicht zum Schadensersatz
§ 49Übermittlungen bei Strafverfahren
§ 50Personalakte
§ 51Personalvertretung
§ 52Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 53Beteiligung der Spitzenorganisationen
§ 54Verwaltungsrechtsweg
§ 55Anwendungsbereich
§ 56Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 57Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 58Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 59Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
§ 60Verwendungen im Ausland
§ 61Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 62
§ 63Inkrafttreten, Außerkrafttreten