§ 25 BeamtStGRuhestand wegen Erreichens der AltersgrenzeBeamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. |
§ 25 BeamtStGRuhestand wegen Erreichens der AltersgrenzeBeamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. |