§
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG)

§ 1Geltungsbereich
§ 2Förderung der anderweitigen Verwendung
§ 3Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens
§ 4Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
§ 5Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Anlage(zu § 4 Abs. 4)