§ 5 BedGgstVVerbotene VerfahrenBei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden. |
§ 5 BedGgstVVerbotene VerfahrenBei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden. |