§
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

§ 1Berechtigte
§ 2Höhe des Elterngeldes
§ 2aGeschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2bBemessungszeitraum
§ 2cEinkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2dEinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2eAbzüge für Steuern
§ 2fAbzüge für Sozialabgaben
§ 3Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4Bezugsdauer, Anspruchsumfang
§ 4aBerechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
§ 4bPartnerschaftsbonus
§ 4cAlleiniger Bezug durch einen Elternteil
§ 4dWeitere Berechtigte
§ 5Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6Auszahlung
§ 7Antragstellung
§ 8Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11Unterhaltspflichten
§ 12Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
§ 13Rechtsweg
§ 14Bußgeldvorschriften
§ 15Anspruch auf Elternzeit
§ 16Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17Urlaub
§ 18Kündigungsschutz
§ 19Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21Befristete Arbeitsverträge
§ 22Bundesstatistik
§ 23Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24aÜbermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 24bElektronische Unterstützung bei der Antragstellung
§ 25Datenübermittlung durch die Standesämter
§ 26Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28Übergangsvorschrift