§
Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BerVersV)

Eingangsformel
§ 1Umfang der Berichterstattung
§ 2Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
§ 3Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
§ 4Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
§ 5Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen in besonderen Fällen
§ 6Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Rückversicherungsunternehmen
§ 7Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Pensionskassen
§ 8Einzelheiten der Formblatteinreichung einschließlich einzuhaltender Fristen
§ 9Allgemeine formgebundene Erläuterungen
§ 10Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Lebensversicherungsunternehmen
§ 11Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Pensions- und Sterbekassen
§ 12Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Krankenversicherungsunternehmen
§ 13Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
§ 14Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Rückversicherungsunternehmen
§ 15Fristen für die Einreichung
§ 16Unterlagen aller Versicherungsunternehmen
§ 17Versicherungsmathematische Gutachten der Pensions- und Sterbekassen
§ 18Anzuwendende Vorschriften
§ 19Umfang der Berichterstattung
§ 20Frist für die Einreichung
§ 21Abgrenzungsmerkmale
§ 22Anzuwendende Vorschriften
§ 23Kennzahlen und Versicherungszweige
§ 24Anwendung der Formblätter und Nachweisungen
§ 25Ordnungswidrigkeiten
§ 26Ausnahme von der Berichtspflicht
§ 27Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 23)Kennzahlen und Versicherungszweige
Anlage 2(zu § 24)Anwendung der Formblätter und Nachweisungen
Anlage 3(zu § 1 Absatz 2 und § 19 Absatz 2)Formblätter und Nachweisungen